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Modellbahn: Grundlagen

  Normen und Standards (Übersicht).

Normen und Standards: Radsatz und Gleis

Hier werden für Nenngröße IIm, also Modellbahnen nach Schmalspur–Vorbildern mit Meterspur im Maßstab 1:22,5, die Link zum Glossar NEM, Blatt 310, und der Standard S 01 der Fremde Seite IG Spur II vorgestellt und verglichen.

Die Norm und der Standard sind besonders wichtig für einen sicheren Modelleisenbahn–Fahrbetrieb ohne Entgleisungen.

Hinweise: Die Radsätze und Weichen von LGB® entsprechen dem Blatt 310 der NEM nicht. Die Norm wurde allerdings erst einige Zeit nach der Vorstellung der LGB®–Bahn (1968) verbindlich. Die derzeit aktuelle Ausgabe stammt von 1977. Der Standard der IG ist derzeit die Fassung vom März 2002.

Wichtig: Die Normen 310 und 110 wurden 2009 aktualisiert. Diese Seite ist noch nicht darauf angepasst. Ergänzend kam 2008 die Norm 340 hinzu, in der auch Bezug auf den Betrieb auf 45 mm Spurweite genommen wird. Bitte laden Sie sich die aktuellen Versionen herunter.

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Die Maße

Teil 1 der Skizze mit den Maßbezeichnungen.
[ ± ].  [ b ].

Diese Skizzen gelten für die NEM 310 und für den Standard S 01.

Bei beiden weichen die Sollmaße zugunsten der Betriebssicherheit von einer maßstäblichen Verkleinerung ab. Der IG Spur II–Standard berücksichtigt dabei auch den Dreischienen–Betrieb (Regel– und Schmalspur).

Ob Sie sich bei Ihren Modellen an Norm oder Standard orientieren, bleibt Ihnen überlassen. Die NEM ist für Modellbahn–Hersteller verbindlich.

Bei beiden gilt für die Spurweite G der Nennwert von 45 mm bei einer maximalen Erweiterung auf 45,3 mm. Siehe dazu auch die Anmerkung (1). Ebenfalls für beide gilt für den Meßpunkt P bei Messungen quer zum Gleis ein Abstand von 0,5 mm ab der Schienenoberkante.

Die Maßangaben der Norm und des Standards im Vergleich
(Maße in mm).
Maße für Gleis Radsatz Rad
C (2)
min.
S
max.
F (3)
max.
H (4)
min.
K
max.
B
min.
N (5)
min.
T D (6)
max.
min. max.
NEM 310 41,839,32,82,241,8 39,85,71,51,72,2
Std. S 01 42,640,32,52,042,6 40,96,01,41,62,0
 

Anmerkungen

  1. Im geraden Gleis ist der Nennwert anzustreben. Im Gleisbogen ist eine Spurerweiterung zweckmäßig, zum Beispiel, wenn Fahrzeuge mit einem großen Achsabstand verkehren sollen.

  2. Die Begrenzung Cmin gilt nur im kritischen Bereich des Radlenkers, also zum Beispiel nicht bei Leitschienen, wie sie bei Gleisbogen mit kleinen Halbmessern verwendet werden, oder bei Schutzschienen auf Brücken.

  3. Am Herzstück darf die Begrenzung Fmin überschritten werden, wenn ein Spurkranzauflauf (Rad läuft auf dem Spurkranz statt auf dem Laufkranz) vorgesehen ist.

    F0 = ½ (G - S) beziehungsweise am Radlenker: F0 = G - C.

    Die Einhaltung der maximalen Rillenweite am Herzstück gestattet den gemeinschaftlichen Betrieb mit Rädern, deren Spurkränze eine unterschiedliche Höhe D haben. Werden Infolge der Schrägstellung der Radsätze im Rillenbereich Erweiterungen über das angegebene Maß hinaus notwendig oder muss aus dem gleichen Grund der Wert S verkleinert werden, so darf das Minimum der Spurkranzhöhe D nur 0,1 mm kleiner sein als das Maximum. Die Rillentiefe Hmax darf dann nur > Hmin + 0,1 mm sein.

    [ Anmerkung: Der folgende Satz findet sich nur bei der NEM. ] Gleisstücke mit vergrößerter Rillenweite F sind für Fahrzeuge nach Link zum Glossar NMRA–Standards nicht geeignet.

  4. Hmin gilt nur für die Tiefe der Rillen am Herzstück. Im übrigen ist eine Tiefe H' > 1,3 H unter SO einzuhalten. Die Kanten der nichtmetallischen Herzstücke sollen 0,1 mm unter SO liegen.

  5. Die Radbreite darf kleiner als Nmin sein, wenn die Bedingungen des Spurkranzauflaufs nach Anmerkung 3 erfüllt sind und wenn K + N > Gmax gewählt wird.

  6. Das Maß D kann bis zur maßstäblichen Wiedergabe verkleinert werden. wenn ein Spurkranzauflauf nicht vorgesehen ist.

    [ Anmerkung: Der folgende Nachsatz findet sich nur beim Standard der IG Spur II. ] Unter der Bedingung, dass die Fahrzeuge voll gefedert sind, zumindest aber eine Dreipunktlagerung besitzen, ist die Betriebssicherheit auch mit einer Spurkranzhöhe von 1,5 mm gewährleistet.

 

Hinweise aus der Praxis

Wer genau auf diese Seite und die Hauptseite zu Theorie und Normen schaut, wird schnell feststellen, dass der Wechsel von der LGB®–Kompatibilität zu Normen und Standards einigen Aufwand bedeuten kann.

Überlegen Sie, worauf es Ihnen mehr ankommt: leicht zu erreichender Fahrspaß, allerdings mit überdimensionierten Spurkränzen und Schienenprofilen, oder Handarbeit und Eigenbau mit einem optisch befriedigenden Resultat.

Beides hat seine Vor– und Nachteile. Die Praxis hat gezeigt, dass sich in anderen Nenngrößen wie beispielsweise H0 im Lauf der Jahre der Trend zu maßstäblicheren Konstruktionen durchgesetzt hat. Das könnte auch bei IIm irgendwann der Fall sein.

Ein gutes Kriterium könnte dies sein: Wenn Sie ihre Fahrzeuge und Gleise sowieso selbst oder umbauen, sollten Sie sich eher an den geltenden Normen und den sinnvollen Vorschlägen der IG Spur II orientieren.

Es ist nicht möglich, Gleise zu bauen, die der Norm und dem Standard gänzlich gerecht werden. Mit vertretbaren Kompromissen können sie jedoch so gebaut werden, dass zumindest NEM– wie auch LGB®–kompatible Radsätze die Weichen ohne Probleme durchfahren. Dazu muss meist bei letzteren zumindest das Radsatz–Innenmaß korrigiert werden.

 
 
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