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Vorbild: Wagen

Anschriften

Hier werden kurz die Anschriften an Reisezug– und Güterwagen der Deutschen Reichsbahn (alt) behandelt. Zu diesem Thema hat es schon etliche Veröffentlichungen gegeben, sodass hier nur auf die wichtigen Punkte eingegangen werden soll. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel im ersten Güterwagen–Buch von Stefan Carstens oder bei Fremde Seite Epoche II.

Leider ist es wie oft bei der Vorbild–Recherche - es gilt „Keine Regel ohne Ausnahme”. Die Angaben sind daher mit Vorsicht zu genießen. Dabei muss vor allem bedacht werden, dass es nach der Einführung neuer Richtlinien oft Jahre dauerte, bis diese auch umgesetzt waren, sodass es die tollsten Mischungen geben kann - und das durchaus dem Vorbild entsprechend.

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Grundsätzliches

Zur Länderbahnzeit - bis nach der Gründung des Deutschen Staatsbahnwagen-Verbands - trugen Wagen das Hoheitszeichen (Wappen) des jeweiligen Landes sowie das Kürzel des Eigentümers („K.Bay.Sts.B.”, „K.P.E.V.”) und eventuell den Namen der zuständigen Direktion. Beides entfiel ab 1920. Wagennummer und Gattung („65101 VOz[u]”) waren auch schon vorher angeschrieben. Bei Privatwagen wurde an Stelle der Bahnverwaltung, bei der der Wagen eingestellt war, der Eigentümer auf einem gesonderten Feld angeschrieben.

Dazu kamen noch die technischen Anschriften (siehe unten).

Wurden ursprünglich noch bevorzugt Schriftarten mit Serifen (Querstrichen oben und unten an Buchstaben und Zahlen) verwendet, setzte sich schon vor 1900 eine Schriftart durch, die später in der DIN 1451 „Fette Engschrift” für Buchstaben und DIN 1451 „Mittelschrift (alt)” für Zahlen mündete und noch lange gültig bleiben sollte.

Weißes P auf schwarzem Grund für „Privatwagen”.

Die Betriebsnummer und Wagengattung wurden teilweise auch an den Stirnwänden der Wagen angeschrieben sowie bei Wagen mit abklappbaren Seitenwänden - bei denen im offenen Zustand beides nicht sichtbar gewesen wäre - zumindest die Nummer überkopf innen an den Borden, sodass sie bei offenen Klappen richtig lesbar war. Auch abnehmbare Teile (Rungen) wurden mit den Betriebsnummern beschriftet. Die Ordnungsnummern waren - von wenigen Ausnahmen abgesehen - mindestens dreistellig. Privatwagen erhielten schon früh sechsstellige Nummern und das weiße „P” auf schwarzem Grund.

Bei dunkel gestrichenen Güterwagen etablierten sich weiß oder gelb (K.Bay.Sts.B., früh) als Schriftfarbe, bei hellen schwarz. Zur Reichsbahn–Zeit wurde nur noch schwarz oder weiß angeschrieben. Neben der Verwaltung („Deutsche Reichsbahn”) wurde nun auch die Wagen–Gattung angegeben. Das Kürzel „DR” kam erst im II. Weltkrieg auf und wurde von der Reichsbahn (Ost) übernommen (jedoch mit einer anderen Schriftart).

 

Technische Anschriften an Güterwagen

Zeichnung: Technische Anschriften bei Güterwagen (1).
[ ± ].

Nach dem Zusammenschluss zur Deutschen Reichsbahn dauerte es ziemlich lange, bis alle Fahrzeuge umgezeichnet waren. In einigen Fällen wurde damit erst 1925 begonnen. Auch fanden sich zunächst noch „Relikte” aus der Länderbahnzeit, so auch der Schriftzug M.T. 48M. 6Pf. („Militär-Transport 48 Mann 6 Pferde”, zuweilen mit „oder” in der Mitte zweizeilig angeschrieben).

Folgende Anschriften - meist links oben angeordnet (erst zentrisch, später linksbündig) blieben gültig. Bodenfl. X,xx qm, Radst. X,xx m (bis etwa 1925, dann meist Achsst. X,xx m), wenn zutreffend der Schriftzug Vereinslenkachsen (bis etwa 1935) und / oder das Lenkachsen–Symbol (in der Abbildung links darunter, bis etwa 1932) sowie Angaben zu Ladegewicht und Tragfähigkeit.

Der Schriftzug LüP X,xx m (Länge über Puffer) fand sich von etwa 1935 bis 1945. Das Eigengewicht des Wagens wurde bis etwa 1930 ohne, danach mit einem Rahmen um die Gewichtsangabe angeschrieben. Quelle der Datierungen: Stefan Carstens.

Die Güterwagen trugen ferner die Gitter für Übergangszettel und das Kreideanschriftenfeld (siehe zweites Bild, letzteres stark verkleinert abgebildet). Von etwa 1910 bis 1927 waren auch Angaben zu einer vorhandenen Bremsleitung oder Druckluftbremse (weißer Untergrund) zu finden. Das Ladegewicht in Tonnen befand sich als Symbol mit weißem Untergrund rechts an den Seiten– und mittig an den Stirnwänden (ganz rechts im zweiten Bild). [ b ].

 

Bremskennzeichen an Güterwagen

An den Eckprofilen der Güterwagen waren (und sind noch heute) die Bremskennzeichen in weißer Farbe angemalt. Bei weißen oder hellen Wagen wurden sie mit einem hinreichend großen, schwarzen Rahmen versehen. Es gab und gibt also nur weiße Felder. Die Anbringungshöhe liegt etwa im unteren Viertel.

Die „Bremsecken” sind hier abgebildet. Es bedeuten von links nach rechts:

Mit Druckluftleitung (ein Feld), mit Güterzug-Druckluftbremse (langsam wirkend), mit Personenzug-Druckluftbremse (schnell wirkend) und Druckluftbremse mit G–P–Umschaltung der Bauarten Westinghouse oder [Kunze–]Knorr (einsetzbar in Güter– und Personenzügen).

 

Personenwagen

Zeichnung: Anschriften an Reisezugwagen.
[ ± ]

Personenwagen wurden bei der DRG in gelber Farbe (RAL 1002) beschriftet. Der „Datenspiegel”, also die Angaben zu Sitzplätzen oder Ladegewicht (Packwagen), Bremsbauart und so weiter waren links oben angeschrieben. Gab es dort nicht genug Platz, gelegentlich auch an der rechten Seite.

Möglichst nahe der Wagenmitte, etwa auf halber Fensterhöhe oder etwas darüber, wurde das Hoheitszeichen angebracht. Das war ein gelb ausgelegtes Gussteil (erhabene Teile: schwarz) mit dem Reichsbahn–Adler und dem umlaufenden Schriftzug „Deutsche Reichsbahn”. Darüber, mehr oder minder an der Dachkante, waren auf schwarzem Grund Wagennummer und Heimatdirektion untereinander in gelber Farbe angeschrieben.

Unterhalb der Fenster von Personenwagen waren - mindestens rechts und links - die Klassenbezeichnungen auf einem schwarzen Feld angeschrieben, bevorzugt mit weißer Farbe. Darüber befanden sich Schilder mit den Schriftzügen „Raucher” (weiße Schrift auf rotem Grund) oder „Nichtraucher” (schwarze Schrift auf weißem Grund).

Am Rahmenlängsträger fanden sich neben Wagennummer und Gattungszeichen noch Angaben zu Achsstand, Eigengewicht, Heizungsbauart (DHz = Dampfheizung, elHz oder eHz = elektrische Heizung), Heimatbahnhof, letztem Untersuchungsdatum (Rev. TT.MM.[JJ]JJ) und zur Haftpflicht, ferner das Fabrikschild der Herstellers mit der Fabriknummer.

 

Anordnung

Die Anordnung der Anschriften an Reisezugwagen wurde schon im letzten Abschnitt besprochen.

Bei Reichsbahn–Güterwagen wurde der Datenspiegel (technische Anschriften) links oben am Wagenkasten angeschrieben, zumeist in der Reihenfolge „Bodenfl., Radst., [Lenkachsen, ], Ladegew., Tragf., Gew.d.W.”. Diese Angaben waren zunächst zentrisch untereinander im linken ersten Feld des Wagenkastens ausgerichtet, später linksbündig, oft in der Mitte des Feldes. Bei beengten Höhenverhältnissen (Bauarten Wuppertal, Schwerin) erfolgen die Angaben auch in nur zwei Zeilen.

Darunter lag das schwarze Kreideanschriftenfeld mit dem Gitter, dem Raster für Übergangszettel und meist einem Zettelhalter mit Gitter.

Der Schriftzug „;Deutsche Reichsbahn”, Gattungsbezirk, Wagennummer und Gattungszeichen befanden sich normalerweise im zweiten Feld von links und wurden je nach Platzverhältnissen zwei– bis fünfzeilig (immer zentriert) angeschrieben. Bei kurzen Wagen mit nur einem Seitenfeld (wieder Wuppertal, Schwerin) erfolgten diese Angaben zwischen technischen Anschriften und Kreidefeld.

Beachten Sie bitte, dass bei Schmalspur–Güterwagen nicht der Gattungsbezirk (wie bei Regelspur–Wagen) angeschrieben war, sondern die Rbd, der der Wagen angehörte (bis 1937 ausgeschrieben, danach abgekürzt). Das wurde bei einigen der hier gezeigten Modelle falsch gemacht.

Es sieht außerdem so aus, als seien (zuweilen) bei Schmalspur–Güterwagen der DRG die Gattungszeichen nicht mit angeschrieben worden.

Bei Schienen–, Drehschemel– und Schwerlastwagen (also solchen ohne Wagenkasten) waren alle Anschriften an den Rahmenlängsträgern angebracht. Bei allen anderen Wagen wurde dort der Datenspiegel wiederholt, dazu kamen Angaben zum Revisionsdatum und das Fabrikschild.

Bei kurzen Wagen mit Schiebetüren, bei denen eine offene Tür die Wagennummer und –Gattung verdeckt hätte, wurden diese samt dem Eigentümer–Merkmal mittig auf der Tür angebracht.

 
 
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