Am 3. Mai 1909 wurde in Deutschland ein erstes Gesetz zur Regelung des Straßenverkehrs
verabschiedet. Es wurde am 7. November 1939 das letzte Mal vor Kriegsende revidiert (am 13. November folgte die Zulassungs–Ordnung).
Verkehrsschilder wurden jedoch erst relativ spät eingesetzt, nur wenige davon schon
vor dem ersten Weltkrieg. Die systematische Aufstellung begann Mitte der zwanziger Jahre
des vorherigen Jahrhunderts. Die teils heute noch anzutreffenden Schilder
kamen erst ab 1934 auf. Davor gab es eine kurze Übergangszeit, in der die Farb–
und Form–Kombinationen für Warnzeichen, Ge– und Verbotszeichen sowie Hinweiszeichen noch ganz anders waren als heute üblich.
Wieder einmal muss sich der Vorbild–orientierte Modellbahner entscheiden, in welcher
Zeit seine Bahn genau angesiedelt sein soll. Es gilt aber auch zu bedenken, dass mit der
Einführung der „neuen” Zeichen 1934 diese noch lange nicht Flächen–deckend
aufgestellt waren. Anders herum werden in einer vorliegenden Übersichts–Tafel aus dem
Jahr 1940 noch zahlreiche Verkehrschilder der Version vor 1934 aufgeführt - sie müssen zu diesem Zeitpunkt noch oft anzutreffen gewesen sein.
Fast alle 1934 eingeführten Schilder waren auch nach dem Krieg noch gültig.
Das beweist beispielsweise ein Fahrschulbuch aus dem Jahr 1954. Zu diesem Zeitpunkt waren zwei
Warnzeichen hinzu gekommen: das für Fußgänger–Überwege und das eigene Symbol für „Schleudergefahr”.
Die Verkehrs–Zeichen werden auf mehreren Seiten behandelt, weil es so viele sind.
Der erste Teil behandelt die schon vor 1934 verwendeten „historischen” Schilder.
Die Abbildung zeigt vier Varianten des Zeichens für Geschwindigkeits–Beschränkungen.
Die zweite und dritte gilt für Fahrzeuge über einem bestimmten Gesamt–Gewicht
(meist 5,5 t). Das Schild gab es mit und ohne den Zusatz „Gesamtgewicht”.
Das Schild ganz rechts zeigt zwei Geschwindigkeits–Beschränkungen (je nach Gewicht).
Auch diese drei Zeichen wiesen die Kraftfahrer an, die Geschwindigkeit zu vermindern
und gleichzeitig die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Zumindest das Schild links gab es vereinzelt
auch noch nach dem Krieg, während das Schild ganz rechts („Vorsicht, Gefahrenstelle!”) überall durch die neuen Ausführungen ersetzt war.
Das erste Schild dieser Zeichnung kündigte eine Baustelle an. Bei der wurde dann der mittlere
Hinweis aufgestellt. Das dritte Zeichen steht für „Vorfahrt beachten”. Das vierte Zeichen stand
an Straßen erster Ordnung, also Hauptverkehrs–Straßen.
Diese Schilder wurden für Fahrverbote verwendet. Im oberen weißen Teil des Pfeils standen Texte,
die die Bedeutung der Punkte in der runden Fläche erklärten. Das waren, von links nach rechts:
Punkte | Bedeutung |
---|---|
1 | „Gesperrt für Fahrräder und Motorräder”. |
2 | „Gesperrt für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder”. |
3 | „Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art”. |
4 | „Gesperrt für Kraftfahrzeuge über 5,5 t Gesamtgewicht”. |
5 | „Gesperrt für Fahrzeuge aller Art”. |
Außerdem gab es noch ein Schild in dieser Form, bei dem an Stelle der Punkte „Durchfahrt verboten” angeschrieben war.
Wenn bei diesen Verkehrszeichen anstelle der vollflächig schwarzen Kreise schwarze
Kreisringe aufgemalt waren, galten sie nur zu bestimmten Zeiten. Dann stand unter dem
oberen Erläuterungs-Text in einer eigenen Zeile „Sonn– und Feiertags”, während die
weiße Innenfläche der Pfeilspitze die Aufschrift „von 8 - 20 Uhr” trug.
Diese Schilder werden in der eingangs erwähnten Übersichts–Tafel von 1940 noch aufgeführt (unter „Verkehrszeichen älterer Art”).
Diese Verkehrzeichen wurden nach kurzer Einsatz–Zeit 1927 offiziell durch die nachfolgend
abgebildeten Ausführungen ersetzt (Quelle des Datums: Thomas Noßke). Sie wirken -
als Warn–Hinweise - mit ihrem blauen Hintergrund aus heutiger Gewohnheit
befremdlich. Die Symbole hingegen sind teilweise noch heute gültig. Sie bedeuten von
links nach rechts: Kurve oder Schleudergefahr, Bahnübergang, Kreuzung und Querrinne(n) beziehungsweise „Fahrbahn–Unebenheiten”.
Das „neue” Zeichen ganz links - „Allgemeine Gefahrenstelle” wurde zwar erst
1934 nicht mehr mit einem Ausrufungs–Zeichen als Symbol versehen, passt aber
zu der Übersicht der Warnzeichen (die nun alle weiß–rot waren).
Die rechten drei Schilder dürften bekannt sein und entsprechen von den Symbolen her der
älteren Version. Die Kantenlänge der Dreiecke betrug außerhalb geschlossener Ortschaften
1.050 mm, innerhalb 70 cm.
Neu war ab 1927 auch die Trennung und Ausführung der Schilder für unbeschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge (dritte Abbildung).