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Vorbild: Betrieb

Vorschriften und Anweisungen

Vorschriften? Anweisungen? Davon gibt es doch schon im Alltag genug - muss das jetzt auch noch bei der Modellbahn sein?

Betrachten Sie es einmal von der positiven Seite. Viele Anweisungen, Ordnungen und Vorschriften der „echten” Eisenbahn enthalten nämlich sehr gut verwertbare Informationen für die Planung, den Bau und Betrieb einer stimmigen Modelleisenbahn. Beispielsweise werden in solchen Vorschriften auch die Umgrenzung des lichten Raums (Lichtraumprofil), die kleinsten Bogen–Halbmesser für Schmalspurbahnen oder der Mindestabstand paralleler Gleise geregelt. Könnten Sie aus dem Kopf sagen, wie weit ein Schmalspur– und Regelspurgleis bei Umladegleisen voneinander entfernt sein müssen? Die „Bauordnung für Bahnanlagen und Fahrzeuge der Schmalspurbahnen des allgemeinen Verkehrs” (BS) verrät es uns: 3,31 m.

Die Dienstanweisungen für das Personal werden Modellbahner weniger interessieren, aber vielleicht bilden Sie ja doch einmal einen Streckengänger nach, der die Bahnlinie - zu Fuß - zu inspizieren hat.

Wie so oft ist die beste Informations–Quelle zum Thema die Website Fremde Seite Epoche II von Thomas Noßke. Sie finden die verfügbaren Dokumente im Bereich „Die Deutsche Reichsbahn - Daten, Fakten, Dokumente”.

Im ersten Abschnitt dieser Seite finden Sie - in Auszügen - eine Liste der in diesem Kontext besonders interessanten Dokumente, die auf Epoche II verfügbar sind. Dazu noch ein Tipp. Sofern die Bestellungen nicht überhand nehmen, ist der Autor bereit, gegen eine kleine Gebühr eine CD–ROM aller Inhalte der Website anzufertigen und zu versenden. Diese Investition ist unbedingt zu empfehlen.

Abschnitte dieser Seite:

 

Liste interessanter Vorschriften, Ordnungen und Anweisungen

Lesenswert sind sie alle - aber für einen Überblick der relevanten Informationen bei Planung, Bau und Betrieb einer Modellbahn sollten Sie (möglichst vorab) diese auf Fremde Seite Epoche II verfügbaren Dokumente gelesen haben. Einige aktualisierte Ausgaben bauen auf den Vorversionen auf, sodass diese zum besseren Verständnis auch gelesen werden sollten.

  • Eisenbahn–Signalordnung von 1907
  • Kleinbahn–Signalordnung von 1926
  • DV 301: Signalbuch von 1935
  • Signalverbindungen und Lichtsignale
  • Eisenbahn–Verkehrsordnung vom 1. April 1909
  • Eisenbahn–Verkehrsordnung vom 1. Oktober 1928
  • Eisenbahn–Verkehrsordnung vom 1. Oktober 1938
  • DV 300: Eisenbahn-Bau– und Betriebsordnung vom 1. Oktober 1928
  • DV 842: Bauordnung für Schmalspurbahnen vom 24. Februar 1934
  • DV 820: Oberbauvorschriften vom 1. Oktober 1939
  • Allgemeine Bedingungen für Privatgleisanschlüsse vom 1. Juli 1922
  • DV 408: Fahrdienstvorschriften vom 1. September 1933
  • Abkürzungen in Dienstvorschriften der Reichsbahn
  • Merktafel für Schrankenwärter von 1936
  • DV 417: Namen und Wegweiser auf den Bahnhöfen vom 1. Oktober 1930

Für Schmalspurbahner ist besonders die „Bauordnung für Bahnanlagen und Fahrzeuge der Schmalspurbahnen des allgemeinen Verkehrs” samt ihren Anhängen von Bedeutung.

Im Anhang finden sich mehrere hochinteressante Zeichnungen von der „Begrenzungslinie für neue Fahrzeuge bei Mittelstellung im geraden Gleis” über Standard–Radsätze in 1000– und 750mm–Spur bis hin zum „Bremsklotz für Schmalspurwagen”.

 

Keine Regel ohne Ausnahme (oder Zusatz)

Besonders bei Kleinbahnen wurden nicht alle Vorschriften und Anweisungen auch angewendet oder durchgeführt. Teilweise gab es fallspezifische Dienstanweisungen für besondere Situationen. Ein Beispiel ist die Inselbahn auf Wangerooge, wo schon zu Reichsbahn–Zeiten eine von 1921 stammende Dienstanweisung abgelöst wurde (allerdings noch von den GOE). Ihr Wortlaut ist in dem Buch „Wangerooge - Die Inselbahn und ihre Geschichte” von Malte Werning (siehe Literaturhinweise) abgedruckt.

Das ermöglicht Ihnen als Vorbild–orientiertem Modellbahner (in vernünftigen Maßen!) Ausnahme–Situationen.

Bedenken Sie dabei, dass Ausnahmen von der Regel stets einer plausiblen Begründung bedürfen, die auch technische, ökonomische und Sicherheits–Aspekte berücksichtigt - ein Freibrief für wilde Konstruktionen ist das keinesfalls.

Ein vernünftiges Beispiel: Bei sehr kurzen Abständen zwischen zwei Bahnhöfen und / oder Haltepunkten konnte es auf Grund der Rundungsregeln der Deutschen Reichsbahn geschehen, dass der Fahrpreis für die zweite und dritte Klasse gleich war. Das hätte jedoch dazu geführt, dass auf diesem Streckenabschnitte alle Fahrgäste in die verfügbaren Abteile zweiter Klasse eingestiegen wären - zumindest solange es dort noch genug Platz gab.

In so einem Fall wäre die Anwendung einer abweichenden Rundungsregel durchaus im Sinne der Bahnverwaltung gewesen. Eine Ausnahme–Regelung ist wahrscheinlich und plausibel.

Auch mit der Signal–Ordnung müssen Sie es bei kleinen Schmalspur–Bahnen (zumindest in einigen Punkten) nicht zu genau nehmen. Tatsächlich gab es auch zur Reichsbahn–Zeit Lokomotiven, die nur einen Spitzenlicht–Halter hatten und damit gar nicht mit dem vorgeschriebenen Zweilicht–Spitzensignal verkehren konnten. Theoretisch waren diese Loks also stets mit dem Signal „Rangierfahrt” unterwegs - zumindest bei Dunkelheit.

 
 
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