Vorschriften? Anweisungen? Davon gibt es doch schon im Alltag genug - muss das jetzt auch noch bei der Modellbahn sein?
Betrachten Sie es einmal von der positiven Seite. Viele Anweisungen, Ordnungen und Vorschriften
der „echten” Eisenbahn enthalten nämlich sehr gut verwertbare Informationen für
die Planung, den Bau und Betrieb einer stimmigen Modelleisenbahn. Beispielsweise werden in solchen
Vorschriften auch die Umgrenzung des lichten Raums (Lichtraumprofil), die kleinsten Bogen–Halbmesser
für Schmalspurbahnen oder der Mindestabstand paralleler Gleise geregelt. Könnten Sie aus dem Kopf sagen,
wie weit ein Schmalspur– und Regelspurgleis bei Umladegleisen voneinander entfernt sein müssen?
Die „Bauordnung für Bahnanlagen und Fahrzeuge der Schmalspurbahnen des allgemeinen
Verkehrs” (BS) verrät es uns: 3,31 m.
Die Dienstanweisungen für das Personal werden Modellbahner weniger interessieren, aber vielleicht bilden
Sie ja doch einmal einen Streckengänger nach, der die Bahnlinie - zu Fuß - zu inspizieren hat.
Wie so oft ist die beste Informations–Quelle zum Thema die Website
Fremde Seite
Epoche II
von Thomas Noßke. Sie finden die verfügbaren Dokumente im Bereich „Die Deutsche Reichsbahn - Daten, Fakten, Dokumente”.
Im ersten Abschnitt dieser Seite finden Sie - in Auszügen - eine Liste der in diesem Kontext besonders
interessanten Dokumente, die auf Epoche II verfügbar sind.
Dazu noch ein Tipp. Sofern die Bestellungen nicht überhand nehmen, ist der Autor bereit,
gegen eine kleine Gebühr eine CD–ROM aller Inhalte der Website
anzufertigen und zu versenden. Diese Investition ist unbedingt zu empfehlen.
Abschnitte dieser Seite:
Lesenswert sind sie alle - aber für einen Überblick der relevanten Informationen bei
Planung, Bau und Betrieb einer Modellbahn sollten Sie (möglichst vorab) diese auf Fremde Seite
Epoche II
verfügbaren Dokumente gelesen haben. Einige aktualisierte Ausgaben bauen auf den
Vorversionen auf, sodass diese zum besseren Verständnis auch gelesen werden sollten.
Für Schmalspurbahner ist besonders die „Bauordnung für Bahnanlagen und Fahrzeuge der
Schmalspurbahnen des allgemeinen Verkehrs” samt ihren Anhängen von Bedeutung.
Im Anhang finden sich mehrere hochinteressante Zeichnungen von der „Begrenzungslinie für neue Fahrzeuge bei Mittelstellung im geraden Gleis”
über Standard–Radsätze in 1000– und 750mm–Spur bis hin zum „Bremsklotz für Schmalspurwagen”.
Besonders bei Kleinbahnen wurden nicht alle Vorschriften und Anweisungen auch angewendet oder durchgeführt.
Teilweise gab es fallspezifische Dienstanweisungen für besondere Situationen. Ein Beispiel ist
die Inselbahn auf Wangerooge, wo schon zu Reichsbahn–Zeiten eine von 1921 stammende Dienstanweisung
abgelöst wurde (allerdings noch von den GOE).
Ihr Wortlaut ist in dem Buch „Wangerooge - Die Inselbahn und ihre Geschichte”
von Malte Werning (siehe Literaturhinweise) abgedruckt.
Das ermöglicht Ihnen als Vorbild–orientiertem Modellbahner (in vernünftigen Maßen!) Ausnahme–Situationen.
Bedenken Sie dabei, dass Ausnahmen von der Regel stets einer plausiblen Begründung bedürfen, die auch technische, ökonomische und Sicherheits–Aspekte
berücksichtigt - ein Freibrief für wilde Konstruktionen ist das keinesfalls.
Ein vernünftiges Beispiel: Bei sehr kurzen Abständen zwischen zwei Bahnhöfen
und / oder Haltepunkten konnte es auf Grund
der Rundungsregeln der Deutschen Reichsbahn geschehen, dass der Fahrpreis für die zweite
und dritte Klasse gleich war. Das hätte jedoch dazu geführt, dass auf diesem
Streckenabschnitte alle Fahrgäste in die verfügbaren Abteile zweiter
Klasse eingestiegen wären - zumindest solange es dort noch genug Platz gab.
In so einem Fall wäre die Anwendung einer abweichenden Rundungsregel durchaus im Sinne
der Bahnverwaltung gewesen. Eine Ausnahme–Regelung ist wahrscheinlich und plausibel.
Auch mit der Signal–Ordnung müssen Sie es bei kleinen Schmalspur–Bahnen (zumindest
in einigen Punkten) nicht zu genau nehmen. Tatsächlich gab es auch zur Reichsbahn–Zeit
Lokomotiven, die nur einen Spitzenlicht–Halter hatten und damit gar nicht mit dem vorgeschriebenen
Zweilicht–Spitzensignal verkehren konnten. Theoretisch waren
diese Loks also stets mit dem Signal „Rangierfahrt” unterwegs - zumindest bei Dunkelheit.