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Vorbild: Betrieb

Frachtbriefe

Ein Frachtbrief ist das Begleitdokument zu einer Frachtsendung der Bahn. Auf ihm finden sich alle wichtigen Informationen zum Absender, dem Empfänger, dem Zielbahnhof, der Fracht, deren effektivem und anzurechnenden Gewicht sowie den Versand–Modalitäten und –kosten.

Ausführliche Informationen zu Frachttarifen und Versandarten wie Eilfracht und Expreßgut finden Sie bei Fremde Seite Epoche II im Bereich „Tarife”. Dort wird auch dargestellt, wann eine Beförderung als Eilgut bei der Deutschen Reichsbahn günstiger war als der Frachtgut–Tarif.

Anfang 2005 ist es geglückt, mehrere originale Frachtbriefe aus der späten DR–Zeit zu ersteigern. Damit ist es nun möglich, deren Aussehen und Aufbau genauer zu beschreiben.

Beachten Sie bitte, dass in den Abbildungen das nationalsozialistische Emblem entfernt wurde. Wir versuchen weiterhin, ein Original aus der Zeit vor 1933 mit einem zivilen DRG–Siegel zu finden. Bei diesem befand sich das Flügelsymbol in mittlerer Höhe des Emblems. Diese Ausführung war auch noch in der ersten Zeit nach dem Krieg anzutreffen. Uns wurde ebenso wie Thomas Noßke ein solcher Frachtbrief als vermeintliches Vorkriegs–Exemplar geliefert (obwohl bei unserem Exemplar schon DM als Währung eingetragen ist).

Abschnitte dieser Seite:

 

Aufbau der Frachtbriefe

Es gab zwei grundsätzliche Formen von Frachtbriefen. Die eine Ausführung hatte die Größe eines DIN A4–Blatts und hatte auf beiden Seiten Formular–Felder. Die andere, doppelseitige, hatte das Format DIN A3 und wurde in der Mitte gefaltet. Dort befanden sich auf der Rückseite nur Hinweise, jedoch keine auszufüllenden Felder.

Rechter oberer Kopf eines Eilfrachtbriefs mit rotem Streifen oben.
[ ± ].

Außerdem wurde noch nach Fracht– und Eilgut–Briefen unterschieden. Letztere hatten oben und unten einen roten, aufgedruckten Streifen. Der Titel rechts oben lautete dann „Eilfrachtbrief”.

Ähnlich den frühen bei der Post üblichen Paketscheinen gibt es auf Frachtbriefen Bereiche, die vom Absender auszufüllen sind, und solche, die von der Bahn ausgefüllt werden. Letztere sind fett umrahmt.

Da die Aufschriften selbst in der Großbild–Ansicht des Musters nur schlecht lesbar sind, werden die wichtigsten Bereiche hier einzeln beschrieben.

Auf der Rückseite der Frachtbriefe sind Erläuterungen abgedruckt, die weiter unten im Wortlaut wieder gegeben werden. Dazu waren dort Felder für Rechnung und Stempel.

Bei den uns derzeit vorliegenden sechs Frachtbriefen fällt auf, dass nicht nur die Typografien (verwendete Schriftarten), sondern auch die Texte teilweise voneinander abweichen. Der Schriftzug „Frachtbrief” beziehungsweise „Eilfrachtbrief” ist sogar jedesmal in einer anderen Schriftart gedruckt. Wer also Blanko–Briefe nachbauen möchte, um sie für einen realistischen Modellbahn–Betrieb zu verwenden, braucht sich nicht sklavisch an eine bestimmte Schriftart zu halten.

Sobald uns ein Scan oder Original eines Frachtbriefs aus der Zeit vor 1933 vorliegt, werden wir - bei genug Zeit - versuchen, ein Blanko–Exemplar „nachzubauen”.

 

Vorderseite der „kleinen” Frachtbriefe

Die Erklärungen nehmen Bezug auf die nummerierten Bereiche in der Abbildung. Die Ziffern in eckigen Klammern verweisen auf die entsprechenden Anmerkungen auf der Rückseite.
  Diese lange Beschreibung überspringen.

1. Angaben zu Kurs–Nr., Wagen–Nr. und Eigentumsmerkmal. 2. Abfertigungs–Vermerke: Abgefertigt (senkrecht) - nach - über. Rechts davon ist der Titel (Frachtbrief, Eilfrachtbrief) mit dem Anmerkungsverweis [1].

3. Angaben zum Wagen. Oben steht: „Vom Absender nur auszufüllen, wenn er selbst verlädt” und darunter, fett, „Wagen”. Es folgen fünf Spalten mit diesen Bezeichnungen: „G oder O [2]”, Nummer, Eigentumsmerkmal, Ladegewicht t und Eigengewicht bei Privatwagen kg. Im hier gezeigten Beispiel ist der Ot 794203 der DR eingetragen und als Ladegewicht 30 t.

Das Feld 4 rechts davon ist für die Empfänger–Anschrift (An, in, Straße und Hausnummer). Darunter ist die Zeile für den Bestimmungsbahnhof.

Dies sind die drei Angaben der Abschnitte 5 und 6: „Etwaige Vorschrift über Weiterbeförderung [3]”, „Andere vorgeschriebene oder zulässige Erklärungen [3]” und „Für die Eisenbahn unverbindliche Absendervermerke [5]”.

7. Dieser Bereich enthält drei senkrecht geteilte Hauptbereiche. Der linke Teil mit drei Spalten findet Anwendung "Bei Stückgütern [6], [7]". Die Spalten sind bezeichnet als: „Buchstaben (Zeichen) und Nummer”, „Anzahl” und „Art der Verpackung” (hier im Beispiel: „1 Wg.”). Das große Feld in der Mitte rechts ist für den Inhalt (hier: „Braunkohlen”). Ganz rechts folgt eine Spalte „Wirkliches Rohgewicht in kg”.

Die Zeile 8 ist ein Quittungs–Formular. Links steht „Einzelnachweis des Barvorschusses [8]”. Es folgen zwei Spalten für RM und RPf, eine Leerspalte und noch einmal die Betragsangaben. Ganz rechts sind zwei waagerecht schraffierte Felder, an deren linkem Rand senkrecht „Summe” aufgedruckt ist, darunter steht „RM in Buchstaben”. Rechts des breiteren Feldes steht mittig noch einmal RM und ganz rechts außen neben dem kleineren Rpf.

Die zwei Felder im Abschnitt 9 dienen den Angaben „Frachtbriefdoppel beantragt?” und "Freivermerk" - hier beschriftet mit „franko”.

So sorgfältig das Formular ansonsten beschriftet ist, bei Feld 10 gibt es eine kleine Lücke. Dessen oberer Teil dient nämlich - ohne dass Angaben dazu gemacht werden - der Angabe zum Ausstellungort und Datum: „Vorra (Peg.)”, __den__ „30.05.” 19__ „44”. Die große Fläche darunter trägt die Beschriftung „Vorname und Name sowie Wohnung des Absenders”.

Die fünf Spalten im Teil 11 unten links haben diese Bezeichnungen: „Frachtpflichtiges Gewicht - abgerundet - kg” (30000), „Tarif, Tarifklasse” (FK 15), „Frachtsatz für 100 kg Rpf” (12), „Vom Absender gezahlt (über zwei Spalten)” und „RM”, "Rpf" (36, 00).

Der Bereich 12 trägt den Titel „Rechnung”. Er hat fünf Bezeichnungen in je einer Zeile: „km” (hier: 5), „Barvorschuß RB Nr.”, „Barvorschußgebühr”, „Fracht (bis ” und „FB Nr.” (hier: 1). Rechts daneben folgen zwei Spalten für RM„ und ”Rpf, die oben gemeinsam mit „Vom Empfänger zu erheben” beschriftet sind.

Ganz rechts daneben bei 13 sind die letzten vier Felder der Vorderseite. Oben: „Abgangsbuch Nr.”, zweite Zeile: „Verrechnungskarte Nr.”, Mitte: „Benachrichtigt durch Fernsprecher, Post, Telegramm, Boten oder bereitgestellt”, „am / Std”, „Lager (Stand)geldfrei” und „bis / Std”. Ganz unten steht noch „Ausgeliefert am”, „Std”, „durch”.

 

Rückseite der „kleinen” Frachtbriefe

Keine Bange, diesmal gehts schneller. Auf der Rückseite sind wesentlich weniger Felder als vorne.

Der Bereich 1 ganz oben ist mit „Stempel der Umlade– oder Zugwechselbahnhöfe” beschriftet und hat mit 1 bis 4 nummerierte Flächen.

Im Bereich 2 befinden sich oben die Erklärungen, wann der Frachtbrief nicht verwendet werden darf. Dieser Abschnitt ist links mit A bezeichnet (vgl. Abbildung ganz oben auf dieser Seite). Im Abschnitt B folgen die schon erwähnten Anmerkungen zu den Formular–Feldern. Diese werden unten wieder gegeben.

Der Bereich 3 dient „Eintragungen der Eisenbahn”. Die linke Spalte ist mit „Rechnung” beschriftet, die beiden rechten mit (Spalten–übergreifend) „Vom Empfänger zu erheben” sowie (einzeln) mit RM„ und ”Rpf. Gab's das nicht schon vorne? Richtig. Die Erklärung folgt in der ersten Zeile dieses Rechnungs–Formularfelds. Dort steht nämlich „Übertrag”.

Der untere Teil der Formular–Rückseite bei 4 bietet nebeneinander Platz für vier Stempel: Stempel des Versandbahnhofs, Frachtbriefdoppelstempel, Wiegestempel und Stempel des Bestimmungsbahnhofs.

Der Vollständigkeit halber gibt es noch das Bild eines doppelseitigen Frachtbriefs. Es ist nicht sehr groß, aber die Aufteilung der Felder lässt sich gut erkennen. Beachten Sie bitte, dass die Texte und Angaben teilweise von denen der „kleinen” Frachtbriefe abweichen. Es würde den hiesigen Rahmen sprengen, diese auch detailliert zu beschreiben.

 

Die Anmerkungen auf der Rückseite

Die Anmerkungen werden im genauen Wortlaut und der damals üblichen Schreibweise wieder gegeben.


A

Dieser Frachtbrief darf nicht verwendet werden bei Sendungen mit Angabe des Lieferwerts oder mit einer Nachnahme, bei Sendungen, die einer Zoll- oder sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung unterliegen, sowie bei Sendungen, bei denen der Absender dem Frachtbrief eine Anlage beigibt, oder bei denen der Raum für die Inhaltsangabe nicht ausreicht. In allen diesen Fällen darf nur der große Frachtbrief (Doppelblatt) benutzt werden.

B

(1) Für den Frachtvertrag gelten die Eisenbahn-Verkehrsordnung und die in Betracht kommenden Tarife.

(2) Die Verwendung eines gedeckten Wagens ist mit „G”, eines offenen Wagens mit „O” anzugeben.

(3) Eine Vorschrift über Weiterbeförderung kommt nur in Frage, wenn das Gut mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Kraftwagen) weiterbefördert werden soll (z.B. „Mit Kraftwagen weiter nach ”).

(4) Hier sind einzutragen:

Anerkenntnis über Mängel oder Fehlen der Verpackung
etwaige Vorschriften des Absenders, z.B. „bahnlagernd”, „bahnamtlich verwiegen”, „Entladestelle”
und andere vorgeschriebene oder zulässige Erklärungen.

(5) Auf diese Zeile oder auf das freie Feld der Rückseite können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z.B. „im Auftrag des N N” oder „zur Verfügung des N N”.

(6) Auch bei Wagenladungen können die für Stückgüter vorgeschriebenen Angaben gemacht werden.

(7) Stückgüter sind mit den Anschriften des Absenders und Empfängers, Buchstaben (Zeichen) und Nummer, Tag der Aufgabe, Versand- und Bestimmungsbahnhof zu bezeichnen. Beklebezettel oder Anhänger müssen den amtlichen Mustern entsprechen.

(8) Hier kann der Gesamtbetrag des Barvorschusses für den Empfänger im einzelnen berechnet werden. Verbindlich für die Eisenbahn ist nur die Eintragung im schraffierten Feld.


 

Und der Modellbahn–Betrieb?

Es wird wohl kaum möglich und nötig sein, den gesamten Verwaltungs–Betrieb des Vorbild–Frachtversands auch beim Spiel mit der Modellbahn nachzubilden.

Der Fremde Seite FREMO macht allerdings vor, dass einfach gehaltene Frachtzettel den realistischen Betrieb nicht nur beleben, sondern erst ermöglichen.

Frachtzettel machen besonders dann Sinn, wenn es - beispielsweise bei Vereins– oder Modultreffen - mehrere Bahnhöfe gibt. So weiß der Rangiermeister, wie er die Wagen zusammen zu stellen, zu trennen oder abzufertigen hat.

Wir werkeln schon länger an einer Datenbank herum, mit der einfache Frachtkarten in Form eines Berichts generiert werden können. Diese Datenbank kann nur in einem eigenen Beitrag beschrieben werden, da sie nicht ganz trivial ist und relativ viele Tabellen verwendet. In der Datenbank werden auch die Wagen der Bahn, die Frachtkunden, Bahnhöfe und Anschlüsse, technische Merkmale und andere Angaben verwaltet, dazu natürlich Ladegüter und Frachten.

Wenn Sie sich selbst Frachtzettel anfertigen wollen - mit einem Textverarbeitungs–Programm geht das auch sehr gut.

 
 
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