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Denkmalgeschützt - der Güterboden in Dischingen

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Zwei Hinweise an einer Wand am Güterschuppen in Dischingen.

Der untere Hinweis („Das Rauchen ist hier nicht gestattet”) stammt von 1920, der obere Zettel („Das Mitbringen von Hunden in die Güterschuppen ist verboten”) von 1922. Beide finden sich an einer Denkmal–geschützten Wand im Güterboden in Dischingen. Die Kritzeleien an der Wand sind Gewichts– und Frachtberechnungen der ehemaligen Güterboden–Arbeiter.


Auf das Bild wird in diesem Dokument verwiesen:

Veranstaltungen: Spurensuche beim „Tag des offenen Denkmals” in Dischingen
Gleisnägel, Schwellen und Schienen.

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