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Vorbild: Straße

Gebots– und Verbots–Zeichen

Die heute noch eingesetzten, blauen Gebotszeichen für Fahrräder, Reitwege und Fußgänger wurden erst nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt. Das gilt auch für das Überholverbot (siehe erste Abbildung). In einem Fahrschul–Buch von 1954 sind die Schilder dann vertreten.

Ansonsten unterscheiden sich viele der Gebots– und Verbotszeichen der Vorkriegszeit (Thema dieser Seiten) wenig von den noch heute üblichen Ausführungen. Die Verbots–Symbole für Personenkraftwagen erhielten ein etwas moderneres Design.

Die weißen Linien zur Fahrbahn–Begrenzung auf den Mittelstreifen der Fahrbahnen wurden 1925 in Berlin eingeführt. 1938 hatten 60 % der Straßen in Deutschland noch Schotterdecken. Da war eine Markierung nicht gut möglich.

Abschnitte dieser Seite:

 

Verkehrsverbote, Teil 1

Zeichnung: vier runde Schilder für generelle Fahrverbote.  [ ± ].  [ b ].

Die drei Schilder links oben stehen für generelle Fahrverbote. Zuweilen waren darunter Schilder oder innen Schriftzüge mit Ergänzungen oder Ausnahmen angebracht. Das vierte Zeichen steht für das Verbot einer Einfahrt oder Fahrtrichtung.

Zeichnung: vier runde Schilder für eingeschränkte Fahrverbote.  [ ± ].  [ b ].

Diese Zeichen galten nur für Kraftwagen oder Motorräder. Waren die Symbole innen weiß, so galt das Fahrverbot nur Sonn– und Feiertags. Die auf der dritten Zeichnung abgebildeten Fahrverbote für Kraftfahrzeuge aller Art und Fahrräder gab es vor 1945 noch nicht. 1954 wurden sie jedoch schon aufgeführt.

Die runden Schilder auf dieser Seite hatten und haben einen Durchmesser von 50 cm.

 

Weitere Gebote und Verbote

Zeichnung: vier runde Schilder für verschiedene Fahrverbote.  [ ± ].  [ b ].

Diese Schilder werden auch heute noch - nur geringfügig verändert - eingesetzt und sind in genau dieser Form noch häufig anzutreffen. Von links nach rechts: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über einem bestimmten Gesamtgewicht, für Fahrzeuge ab einer bestimmten Breite, Fahrzeuge einer bestimmten Höhe. Das vierte Schild ist auch ein Verbot: nämlich schneller zu fahren als angegeben (Geschwindigkeitsbegrenzung).

Zeichnung: vier runde Schilder mit Pfeilen.  [ ± ].  [ b ].

Diese Gebote der einzuhaltenden Fahrtrichtungen (rechts, geradeaus, rechts abbiegen und „geradeaus oder rechts abbiegen, links abbiegen verboten” lösten die alten Zeichen in Pfeilform ab. Diese Schilder waren ein wenig größer als die anderen runden Ausführungen, die hier gezeigt werden.

 

Zoll, Vorfahrt beachten, Park– und Halteverbot

Zeichnung: Zoll, Vorfahrt, Park– und Halteverbot.  [ ± ].  [ b ].

Zeichnung: Halt - Vorfahrt beachten.
[ ± ].

Das erste Schild oben links stand an Zollstellen und gebot zu halten. Das zweite Verkehrszeichen war an Einmündungen in Hauptstraßen angebracht und gebot die Vorfahrt zu beachten. Die hier gezeigte Version mit dem zusätzlichen Haltegebot auf blauem Grund tauchte spätestens ab 1941 auf.

Das dritte Schild oben ist das Parkverbot. Ein Halten bis zu drei Minuten ohne Behinderung des Verkehrs war und ist noch gestattet. Dieses Schild gab es auch mit Zusatz–Tafeln („Anfang”, „Ende”, „Werktags”). Das letzte Zeichen mit dem blauen Mittelteil (oben rechts) ist - wie heute noch - das absolute Halte–Verbot.

 
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