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Vorbild: Straße

Verkehrszeichen an Bahnübergängen

Die Baken vor Bahnübergängen gehören zu den Warnzeichen. Sie wurden 1934 eingeführt. Die Schilder für unbeschrankte und beschrankte Bahnübergänge gab es schon ab 1927, Warnkreuze laut Thomas Noßke schon vor dem ersten Weltkrieg.

Die bekannten, in ein Meter langen Abschnitten abwechselnd weiß und rot gestrichenen Schrankenbäume hatten in Bayern früher nur zwei rote Streifen in der Mitte. Beim Schließen der Schrankenbäume schlägt eine Glocke (mindestens neunmal!). Bei lichten Weiten über 10 m müssen zwei gegenschlägige Schranken je Seite verwendet werden. Die Schranken dürfen sich höchstens bis zu einem Winkel von 20° gegen die Senkrechte heben.

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Warnbaken

Zeichnung: drei rechte Warnbaken.
[ ± ].  [ b ].

Die Warnbaken sind und waren rechts und links der Straße aufzustellen. Sie haben sich bis heute kaum verändert. Bei den Baken rechts liefen die roten Schräg–Streifen von unten links nach oben rechts, bei den linken genau anders herum.

Die erste Bake mit drei Streifen steht nach wie vor in 240 m Abstand vor dem Bahnübergang. Über ihr ist das Warnschild für den Übergang angebracht, das heute wegen der höheren Geschwindigkeiten oft noch weiter vorne steht. Die zweite steht 160 und die letzte 80 m vor dem Übergang.

Die Baken waren einen Meter hoch und 30 Zentimeter breit. Die schräge Oberkante (jeweils parallel zu den roten Schräg–Streifen) der zweiten und dritten Bake waren auch nach dem zweiten Weltkrieg noch lange anzutreffen. Heute sind die Oberkanten waagerecht.

Von unserem Leser F. Ehlert kam Ende 2011 dieser interessante Hinweis: „Bei dem Verkehrszeichen ‚unbeschrankter Bahnübergang, dreistreifige Bake’ ist erwähnenswert, dass die auf dem Schild befindlichen stilisierten Abbildungen einer Dampflokomotive aufeinander ‚zufuhren’. Die Lokomotive über der linken Bake zeigte also nach rechts und die über der rechten Bake in ‚Fahrtrichtung’ nach links.

 

Warnkreuze

Zeichnung: Warnkreuz für unbeschrankte Bahnübergänge.  [ ± ]. 

Zeichnung: Warnkreuze für beschrankte, eingleisige Bahnübergänge.  [ ± ].  [ b ].

Diese Zeichnungen zeigen die Warnkreuze (im Volksmund „Andreaskreuz” genannt) für (links) beschrankte Bahnübergänge, rechts für eingleisige Bahnübergänge ohne Schranken (die Hochformat–Ausführung kam bei beengten Platzverhältnissen zum Einsatz).

Das dritte Bild gibt die entsprechenden Ausführungen für mehrgleisige, unbeschrankte Ausführungen wieder. Die Kreuze werden direkt vor dem Bahnübergang aufgestellt. Heute ist nur noch die Ausführung oben rechts gebräuchlich.

Die Schenkel der Warnkreuze waren 18 cm breit und - je nach Ausführung - 100 bis 145 cm lang. Anders als in den Zeichnungen hatten die Kreuze meist keinen schwarzen Rahmen. Er wurde hier nur der Deutlichkeit halber eingezeichnet.

Etwa ab 1933 wurden an Bahnübergängen auch Warnkreuze mit einem weißen und einem roten Blinklicht eingesetzt. Das weiße Licht blinkte in einer langsameren Frequenz als das rote (diese Information stammt wieder von Thomas Noßke) und signalisierte sowohl den freien Übergang als auch die Funktionsfähigkeit der Anlage. Das rote Licht gebot das Anhalten vor dem Bahnübergang. Die Leuchten waren ursprünglich senkrecht untereinander angeordnet. Anscheinend gab es mehrere Varianten (weißes Licht rechts oder links, oben oder unten).

 
 
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