Die Baken vor Bahnübergängen gehören zu den Warnzeichen.
Sie wurden 1934 eingeführt. Die Schilder für unbeschrankte und beschrankte
Bahnübergänge gab es schon ab 1927, Warnkreuze laut Thomas Noßke schon vor
dem ersten Weltkrieg.
Die bekannten, in ein Meter langen Abschnitten abwechselnd weiß und rot gestrichenen
Schrankenbäume hatten in Bayern früher nur zwei rote Streifen in der Mitte. Beim
Schließen der Schrankenbäume schlägt eine Glocke (mindestens neunmal!).
Bei lichten Weiten über 10 m müssen zwei
gegenschlägige Schranken je Seite verwendet werden. Die Schranken dürfen sich
höchstens bis zu einem Winkel von 20° gegen
die Senkrechte heben.
Abschnitte dieser Seite:
Die Warnbaken sind und waren rechts und links der Straße aufzustellen. Sie haben sich bis
heute kaum verändert. Bei den Baken rechts liefen die roten Schräg–Streifen von unten
links nach oben rechts, bei den linken genau anders herum.
Die erste Bake mit drei Streifen steht nach wie vor in 240 m
Abstand vor dem Bahnübergang. Über ihr ist das Warnschild für den Übergang
angebracht, das heute wegen der höheren Geschwindigkeiten oft noch weiter vorne steht.
Die zweite steht 160 und die letzte 80 m vor dem
Übergang.
Die Baken waren einen Meter hoch und 30 Zentimeter breit. Die schräge Oberkante (jeweils
parallel zu den roten Schräg–Streifen) der zweiten und dritten Bake waren auch nach dem
zweiten Weltkrieg noch lange anzutreffen. Heute sind die Oberkanten waagerecht.
Diese Zeichnungen zeigen die Warnkreuze (im Volksmund „Andreaskreuz” genannt)
für (links) beschrankte Bahnübergänge, rechts für eingleisige Bahnübergänge
ohne Schranken (die Hochformat–Ausführung kam bei beengten Platzverhältnissen zum
Einsatz).
Das dritte Bild gibt die entsprechenden Ausführungen für mehrgleisige,
unbeschrankte Ausführungen wieder. Die Kreuze werden direkt vor dem Bahnübergang
aufgestellt. Heute ist nur noch die Ausführung oben rechts gebräuchlich.
Die Schenkel der Warnkreuze waren 18 cm breit und -
je nach Ausführung - 100 bis 145 cm lang. Anders als
in den Zeichnungen hatten die Kreuze meist keinen schwarzen Rahmen. Er wurde hier
nur der Deutlichkeit halber eingezeichnet.
Etwa ab 1933 wurden an Bahnübergängen auch Warnkreuze mit einem weißen
und einem roten Blinklicht eingesetzt. Das weiße Licht blinkte in einer langsameren Frequenz
als das rote (diese Information stammt wieder von Thomas Noßke) und signalisierte sowohl
den freien Übergang als auch die Funktionsfähigkeit der Anlage. Das rote Licht
gebot das Anhalten vor dem Bahnübergang. Die Leuchten waren ursprünglich senkrecht
untereinander angeordnet.